Freiberuflicher Webentwickler · Hamburg

DSGVO und KI

Sobald personenbezogene Daten in Prompts, Logs, Trainings- oder Retrieval-Daten landen, greifen die bekannten DSGVO-Grundsätze: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Minimierung, Auftragsverarbeitung und ggf. Drittlandtransfer. Ein LLM ändert daran nichts – es macht die Pflichten oft nur unsichtbarer.

Pragmatisch: Datenklassifikation vor dem Tool-Rollout, keine sensiblen Inhalte in ungeprüfte Cloud-Chats, Logging und Löschfristen klären, bei Bedarf Self-hosted oder stark begrenzte Kontexte. Keine Rechtsberatung – technische und organisatorische Einordnung. Mehr: AI Development, Datenschutz.