Freiberuflicher Webentwickler · Hamburg

Barrierefreiheit
für TYPO3- und Web-Projekte

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele digitale Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen. Ich setze die technische Seite davon um – von Kontrasten über Tastaturbedienbarkeit bis zu sauberem, semantischem HTML.

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Für wen das BFSG gilt – ehrlich eingeordnet

Das BFSG betrifft viele digitale Dienstleistungen für Verbraucher, etwa E-Commerce, Bankdienstleistungen oder bestimmte Informationsangebote. Ausgenommen sind unter anderem Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme). Das ist keine Rechtsberatung – ob und in welchem Umfang das Gesetz für Ihr konkretes Angebot gilt, sollte im Zweifel mit juristischer Beratung geklärt werden. Ich unterstütze bei der technischen Umsetzung, nicht bei der rechtlichen Einordnung.

Was technisch dazugehört

  • Kontraste und Lesbarkeit: Text- und Bedienelemente in ausreichendem Kontrast zum Hintergrund, skalierbare Schriftgrößen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente ohne Maus erreichbar, mit sichtbarem Fokus.
  • Screenreader-Kompatibilität: Semantisches HTML, sinnvolle Alt-Texte, ARIA nur dort, wo native HTML-Semantik nicht reicht.
  • Zugängliche Formulare: Korrekte Label-Zuordnung, verständliche Fehlermeldungen, keine reine Farbcodierung von Pflichtfeldern.

Ablauf

  1. Bestandsaufnahme
    Automatisierte Prüfung plus manuelle Kontrolle der wichtigsten Nutzungspfade – automatisierte Tools allein finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme.

  2. Priorisierung
    Nicht jeder Befund wiegt gleich schwer. Erst die Punkte angehen, die Nutzer:innen wirklich blockieren.

  3. Umsetzung
    Behebung in Templates, Fluid-Partials und CSS – bei TYPO3-Projekten direkt im Sitepackage, damit es dauerhaft greift.

  4. Nachprüfung
    Erneute Kontrolle nach der Umsetzung, damit aus der Behebung kein neues Problem entsteht.

Häufige Fragen

  1. Zertifizieren Sie meine Website als barrierefrei?
    Nein. Ich setze die technische Basis um; eine rechtlich verbindliche Barrierefreiheitserklärung bleibt Sache des Auftraggebers, ggf. mit juristischer Beratung.

  2. Reicht ein automatisierter Test?
    Nein, automatisierte Tools decken nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab. Eine manuelle Prüfung der zentralen Nutzungspfade gehört dazu.

  3. Lässt sich das nachträglich in eine bestehende TYPO3-Seite einbauen?
    Häufig ja, punktuell. Bei umfangreichen strukturellen Problemen ist ein Relaunch oft der wirtschaftlichere Weg.

Weiterführend

TYPO3-Entwicklung, Webentwicklung und Wartung & Support ergänzen dieses Thema technisch. Datenschutzrechtliche Fragen bleiben getrennt davon in der Datenschutzerklärung behandelt.

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Kurze Bestandsaufnahme, ehrliche Einschätzung zum Aufwand – ohne Pauschalversprechen zur rechtlichen Konformität.

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